Energieberatung

In Deutschland wird der Energieausweis für Gebäude zum 1.Januar 2008 Pflicht. Dieser ist auf Verlangen bei Verkauf oder Vermietung einer Immobilie vozuweisen. Bei einem Neubau muss der Energieausweis, wie bisher, zusammen mit dem Bauantrag eingereicht werden.

Ein Energieausweis/Energiepass gibt Aufschluss über den Energiebedarf von Häusern und Wohnungen, zeigt auf, an welchen Stellen Energie eingespart werden kann und gibt damit eine Übersicht über sinnvolle energetische Sanierungen am Gebäude.
Ein weiterer Vorteil ist die bessere Vergleichbarkeit verschiedener Immobilien bezogen auf den Energieverbrauch, ähnlich dem Spritverbrauch bei Fahrzeugen.

Mit der Prüfung zum Gebäudeenergieberater (HWK) sind wir berechtigt Ihnen eine kompetente Energieberatung anzubieten:

1. Ausstellung eines verbrauchsorientierten Energieausweises
Energieverbrauch des Gebäudes wird nach individuellen Gegebenheiten ermittelt (bisheriger Verbrauch, Nutzung, Witterung, Standort)

2. Ausstellung eines bedarfsorientierten Energieausweises
Energiebedarf des Gebäudes wird an Hand von Normbedingungen beurteilt, unabhängig von individuellen Gegebenheiten

3. Allgemeine Energieberatung
Vor-Ort-Beratung durch einen Gebäudeenergieberater, Tipps und Vorschläge zur Energieeinsparung im bestehenden Objekt und Beratung zu Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen